Rechnungsvorlage für Microsoft Excel

27.06.2010 | 22 Kommentare | Jeffrey

Vor allem, wenn man eine eigene Firma besitzt, muss man tag­täg­lich Rech­nun­gen aus­stel­len. Aber auch als Privat-Person kommt das ab und an vor.

Durch Val­det bin ich auf eine schöne, mehr­sei­tige Rech­nungs­vor­lage für Micro­soft Excel gestossen.

Sie ent­hält alle wich­ti­gen Punkte wie Datum, Kunde, Firma, Grund, Auf­lis­tung der Ein­käufe, Mehr­wert­steuer, Steu­er­num­mer und Rech­nungs­be­trag sowie Kontonummer.

 

Rechnungs_Vorlage

Wie macht ihr das mit den Rech­nun­gen? Habt ihr eigene Vor­la­gen oder bestimmte Pro­gramme, die euch die Rech­nun­gen auto­ma­tisch generieren?

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22 Kommentare

  1. Patrick (27/06/2010) Antworten

    Rech­nun­gen als Pri­vat­per­son? Sowas fällt in Deutsch­land unter Schwarz­ar­beit :D

    Einen Kauf­ver­trag pri­vat aus­zu­stel­len geht in Ord­nung, aber Rech­nun­gen für Dienst­leis­tun­gen aus­zu­stel­len ist afaik nicht legal

  2. Jeffrey (27/06/2010) Antworten

    @Patrick:

    Kann man das bei euch denn nicht ein­fach in der Steu­er­er­klä­rung angeben?

  3. Patrick (27/06/2010) Antworten

    Kann ich lei­der nicht genau sagen, ich bin da auch nicht so fit, was sol­che Sachen angeht. Aber intui­tiv würde ich sagen: keine Dienst­leis­tung ohne Gewerbe.

  4. Jeffrey (27/06/2010) Antworten

    @Patrick:

    Dann muss ich nächste Woche mal beim (Steuer-)Amt nach­fra­gen, ob das bei uns auch so ist :)

  5. caschy (27/06/2010) Antworten

    Afaik nicht legal. Aber da macht sich ja eh kei­ner Gedan­ken drum. Schön Wer­bung mit Google Adsense und Co, schön an der Steuer vor­bei. Gewer­be­an­mel­dung kos­tet ja nur n paar Euro.

  6. kleiner_Baum (27/06/2010) Antworten

    Also Rech­nung als Pri­vat­per­son aus­stel­len sehe ich eben­falls kri­tisch. Kauf­ver­trag oder Quit­tung (jeweils mit Ver­merk «von Pri­vat») OK. Schließ­lich will man ja als Käu­fer auch etwas in der Hand haben — zumin­dest ab einer bestimm­ten Summe oder bei bestimm­ten Arti­keln (z.B. Auto).
    Außer­dem würde ich jedem, der Rech­nun­gen aus­stellt (also Gewer­be­trei­bende), raten, sei­nen Steu­er­be­ra­ter auf die Vor­lage mal ein Blick wer­fen zu las­sen.
    Mit dem vor­ge­stell­ten For­mu­lar würde ich per­sön­lich etwas vor­sich­tig sein. Es fehlt z.B. die Angabe des Lie­fer­da­tums (bzw. Datum der Leis­tungs­er­brin­gung). Wei­ter ist nicht sofort ersicht­lich, ob die auf­ge­führ­ten Posi­tio­nen inkl. oder excl. MwSt. sind. Auch beim Thema MwSt. sollte jder sich im kla­ren sein, dass man diese nur aus­wei­sen darf, wenn man die auch ent­spre­chend abführt. Aber auch die For­mu­lie­rung der Zah­lungs­frist in Tagen ist etwas unglück­lich gewählt, ich per­sön­lich würde immer ein fes­tes Datum ange­ben (Stich­wort: «im Zah­lungs­ver­zug befind­lich»).
    Das sind meine per­sön­li­chen Erfah­run­gen und stel­let KEINE recht­li­che und/oder steu­er­recht­li­che Bera­tung dar.

  7. Flo (27/06/2010) Antworten

    Ich finde den Mehr­wert­steu­er­satz cool !

  8. Jeffrey (27/06/2010) Antworten

    @caschy:

    Das mit Google Adsense und Co. wird auf jeden Fall nicht so ernst genom­men. Aber im Grunde ist es ja auch ein Ver­ge­hen, wenn man es nicht ent­spre­chend auf der Steu­er­er­klä­rung angibt.

    @kleiner_Baum:

    Danke für die Hin­weise, da gibt es also noch eini­ges zu beach­ten, wenn es um das Thema Rech­nung und Steu­ern geht.

    @Flo:

    Bei uns ist der Mehr­wert­steu­er­satz tat­sät­lich bei 7.6% :)

  9. Gilly (27/06/2010) Antworten

    Geht doch nix über eine gefähr­li­che Dosis Halbwissen…

    Natür­lich kön­nen auch Pri­vat­per­so­nen Rech­nun­gen. Natür­lich gibt es hier Höchst­gren­zen und auch bestimmte Tätig­keits­be­rei­che, die in jedem Fall Gewer­be­pflich­tig sind. Ask your Steuerberater.

    Ich würde übrie­gens bei der Vor­lage noch mit beding­ter For­ma­tie­rung alle 0,00 Beträge mit der Farbe weiß ver­se­hen, damit diese nicht mit aus­ge­druckt werden.

  10. Jeffrey (27/06/2010) Antworten

    @Gilly:

    Das mit der beding­ten For­ma­tie­rung habe ich gleich ein­ge­baut, danke für den Tipp :)

  11. TeneTours (27/06/2010) Antworten

    Bei «Pri­vat­per­son» mit «Rech­nung» musste ich ja schon schmun­zeln, aber unten bei Geschäfts­füh­rer … das schlägt dem Fass den Boden aus … zumin­des­tens in Deutschland :-)

  12. Jeffrey (27/06/2010) Antworten

    @TeneTours:

    Das habe ich bei mir dann schon raus genom­men, das wäre natür­lich für eine Firma :)

  13. Tanja (27/06/2010) Antworten

    Ich denke gehört zu haben, dass es von Gewer­be­amt zu Gewer­be­amt unter­schied­lich sein kann. Sonst würde ich sagen: In jedem Fall gewer­be­pflich­tig! Soll Aus­nah­men bei bestimm­ten Gren­zen geben bzw. wenn die Sache ein­ma­lig ist.

    Und… das Leis­tungs­da­tum bzw. der Leis­tungs­zeit­raum fehlt auf dem Rech­nungs­vor­druck. Muss nicht immer drauf sein, gibt auch wie­der bestimmte Gren­zen etc., aber z.B. bei GmbHs als Emp­fän­ger muss es drauf sein.

  14. CruSherFL (27/06/2010) Antworten

    Inter­es­sant. Ich habe mal vor etwa einem Jahr für ein KMU auch so eine Rech­nungs­vor­lage erstellt. Sieht in etwa gleich aus wie diese hier nur dass (für ihn) rele­vante Daten nicht feh­len (wie schon man­che hier ange­deu­tet haben), eben ange­passt auf die Firma.

    Das schönste daran war ja zu wis­sen, dass ich mit einer klei­nen For­mat­vor­lage dem Inha­ber gross gehol­fen habe, damit alle Rech­nun­gen gleich aus­se­hen und keine Berech­nungs­feh­ler mehr ent­hal­ten sollte ;)
    Er benutzt dies heute noch, sowie viele andere Vor­la­gen die ich ihm gemacht habe. Nun sieht es bei ihm dank nem Cor­po­ra­te­de­sign noch­mals alles pro­fes­sio­nel­ler aus!
    Zur Anmer­kung: er hat 0 PC und Office Erfah­rung. Und wie er es davor gemacht habt wollt ihr lie­ber nicht wissen!

  15. Jeffrey (28/06/2010) Antworten

    @Tanja:

    Das Ganze scheint ja doch noch recht gefähr­lich was man erwäh­nen muss und was nicht.

    Da kann ich noch eini­ges von euch lernen :)

    @CruSherFL:

    Ich finde sol­che Vor­la­gen auch immer sehr prak­tisch, dann muss man nur noch die Details anpas­sen bzw. hinzufügen.

  16. Tanja (29/06/2010) Antworten

    Das mit der Mahn­ge­bühr würde ich auch raus lassen ;-)

    Und ja, bei Rech­nun­gen lernt man nie aus. Vor allem wenn man bedenkt, dass sich auch immer wie­der was in den Geset­zen ändert und es auch bei den unter­schied­lichs­ten Tätig­kei­ten und Fir­men immer wie­der etwas anders ist. So muss ich z.B. bei mei­nen Shoprech­nun­gen das Lie­fer­da­tum extra mit drauf haben, sonst müsste ich einen extra Lie­fer­schein aus­stel­len und beilegen.

  17. stang2k (13/09/2010) Antworten

    Auch ich habe mir dazu einige Gedan­ken gemacht und habe fast alle Punkte soweit kor­rekt aus­ge­füllt. Was ich jedoch nicht drin ste­hen habe ist der Zah­lungs­zeit­raum, die­sen werde ich noch ergänzen.

  18. Andy (07/01/2011) Antworten

    Man muss heute immer vor­sich­ti­ger sein mit der Aus­stel­lung von Rech­nun­gen. Immer wie­der gibt es neue Vor­schrif­ten nicht nur im Steu­er­recht. Am Bes­ten man infor­miert sich recht­zei­tig bevor es zu spät ist. Bin aktu­ell auch daran gewisse Dinge bei mir umzustellen.

  19. Jeffrey (07/01/2011) Antworten

    @Andy:

    Das Ganze wird bestimmt nicht ein­fa­cher. Daher ist es sicher nicht schlecht wenn man sich bei so Sachen vor­her noch­mals bei einem Rechts­ex­per­ten genauer erkundigt.

  20. Anne (12/05/2011) Antworten

    In Deutsch­land wird auf Rech­nun­gen neben Fir­men­an­schrift und Vor– und Zuname des Inha­bers (bei Ein­zel­un­ter­neh­men) bzw. des Geschäfts­füh­rers (bei Per­so­nen– und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) die USt.IdNr. benö­tigt. Ist man ein lt. Gesetz ein Klein­ge­wer­be­trei­ben­der und ist nicht vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tigt (also auch keine Ein­nahme von USt.), sollte dies auf der Rech­nung auch ver­merkt sein. Das gibt dem Rech­nungs­emp­fän­ger auch gleich den Über­blick, dass bei der Rech­nung die USt. ver­ges­sen wurde bzw. nicht ver­ges­sen wurde. ;-)
    Ansons­ten Leistungs-/Lieferzeitraum (Monat ist aus­rei­chend). Bei Zah­lungs­zie­len sollte, wie schon erwähnt, immer das Datum ange­ge­ben wer­den, um evtl. Ver­zugs­zin­sen ab die­sem Datum gel­tend machen zu kön­nen. Bei sofor­ti­ger Zah­lung kann dies mit ange­ge­ben wer­den, z.B. «Zahl­bar sofort, ohne Abzug». «Ohne Abzug» erklärt dem Rech­nungs­emp­fän­ger, dass er kein Skonto abzie­hen darf, auch wenn die Rech­nung sofort begli­chen wird.

  21. Jörg (06/06/2011) Antworten

    Liebe Anne,

    die Ust.IdNr. muss nur auf Rech­nun­gen ange­ge­ben wer­den, wenn Inner­ge­mein­schaft­li­cher– und Dritt­land­er­werb vor­liegt. Wich­tig ist das inner­halb Deutsch­lands die Steu­er­num­mer auf der Rech­nung ver­merkt ist. Bes­ser Nach­zu­le­sen im § 14 UstG. Es ist auch nicht rich­tig das bei Per­so­nen und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten der Geschäfts­füh­rer genannt wer­den muss. In der Fuß­zeile oder Kopf­zeile gern aber nicht im Adress­feld.
    Das ist ein Thema wo man Wochen Dis­ku­tie­ren könnte.

  22. Biggi (19/12/2011) Antworten

    So viel Blöd­sinn habe ich sel­ten gele­sen. Eine Pri­vat­per­son kann eine Rg. schrei­ben, z.B. für’s EU-Ausland. Ich arbeite neben­her im Aus­land und muss für diese Firma am Ende des Jah­res eine Rg. schrei­ben. Aller­dings muss ich vorab beim Deut­schen Finanz­amt eine Beschei­ni­gung ein­ho­len, dass ich in Deutsch­land Steu­ern bezahle, die ich dem für die Firma zustän­di­gen Steu­er­be­ra­ter im Aus­land zukom­men las­sen. Somit kann ich bis zu 5000,– Euro pro Jahr im Aus­land dazu verdienen.

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