Vor allem, wenn man eine eigene Firma besitzt, muss man tagtäglich Rechnungen ausstellen. Aber auch als Privat-Person kommt das ab und an vor.
Durch Valdet bin ich auf eine schöne, mehrseitige Rechnungsvorlage für Microsoft Excel gestossen.
Sie enthält alle wichtigen Punkte wie Datum, Kunde, Firma, Grund, Auflistung der Einkäufe, Mehrwertsteuer, Steuernummer und Rechnungsbetrag sowie Kontonummer.

Wie macht ihr das mit den Rechnungen? Habt ihr eigene Vorlagen oder bestimmte Programme, die euch die Rechnungen automatisch generieren?

Rechnungen als Privatperson? Sowas fällt in Deutschland unter Schwarzarbeit :D
Einen Kaufvertrag privat auszustellen geht in Ordnung, aber Rechnungen für Dienstleistungen auszustellen ist afaik nicht legal
@Patrick:
Kann man das bei euch denn nicht einfach in der Steuererklärung angeben?
Kann ich leider nicht genau sagen, ich bin da auch nicht so fit, was solche Sachen angeht. Aber intuitiv würde ich sagen: keine Dienstleistung ohne Gewerbe.
@Patrick:
Dann muss ich nächste Woche mal beim (Steuer-)Amt nachfragen, ob das bei uns auch so ist :)
Afaik nicht legal. Aber da macht sich ja eh keiner Gedanken drum. Schön Werbung mit Google Adsense und Co, schön an der Steuer vorbei. Gewerbeanmeldung kostet ja nur n paar Euro.
Also Rechnung als Privatperson ausstellen sehe ich ebenfalls kritisch. Kaufvertrag oder Quittung (jeweils mit Vermerk «von Privat») OK. Schließlich will man ja als Käufer auch etwas in der Hand haben — zumindest ab einer bestimmten Summe oder bei bestimmten Artikeln (z.B. Auto).
Außerdem würde ich jedem, der Rechnungen ausstellt (also Gewerbetreibende), raten, seinen Steuerberater auf die Vorlage mal ein Blick werfen zu lassen.
Mit dem vorgestellten Formular würde ich persönlich etwas vorsichtig sein. Es fehlt z.B. die Angabe des Lieferdatums (bzw. Datum der Leistungserbringung). Weiter ist nicht sofort ersichtlich, ob die aufgeführten Positionen inkl. oder excl. MwSt. sind. Auch beim Thema MwSt. sollte jder sich im klaren sein, dass man diese nur ausweisen darf, wenn man die auch entsprechend abführt. Aber auch die Formulierung der Zahlungsfrist in Tagen ist etwas unglücklich gewählt, ich persönlich würde immer ein festes Datum angeben (Stichwort: «im Zahlungsverzug befindlich»).
Das sind meine persönlichen Erfahrungen und stellet KEINE rechtliche und/oder steuerrechtliche Beratung dar.
Ich finde den Mehrwertsteuersatz cool !
@caschy:
Das mit Google Adsense und Co. wird auf jeden Fall nicht so ernst genommen. Aber im Grunde ist es ja auch ein Vergehen, wenn man es nicht entsprechend auf der Steuererklärung angibt.
@kleiner_Baum:
Danke für die Hinweise, da gibt es also noch einiges zu beachten, wenn es um das Thema Rechnung und Steuern geht.
@Flo:
Bei uns ist der Mehrwertsteuersatz tatsätlich bei 7.6% :)
Geht doch nix über eine gefährliche Dosis Halbwissen…
Natürlich können auch Privatpersonen Rechnungen. Natürlich gibt es hier Höchstgrenzen und auch bestimmte Tätigkeitsbereiche, die in jedem Fall Gewerbepflichtig sind. Ask your Steuerberater.
Ich würde übriegens bei der Vorlage noch mit bedingter Formatierung alle 0,00 Beträge mit der Farbe weiß versehen, damit diese nicht mit ausgedruckt werden.
@Gilly:
Das mit der bedingten Formatierung habe ich gleich eingebaut, danke für den Tipp :)
Bei «Privatperson» mit «Rechnung» musste ich ja schon schmunzeln, aber unten bei Geschäftsführer … das schlägt dem Fass den Boden aus … zumindestens in Deutschland :-)
@TeneTours:
Das habe ich bei mir dann schon raus genommen, das wäre natürlich für eine Firma :)
Ich denke gehört zu haben, dass es von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich sein kann. Sonst würde ich sagen: In jedem Fall gewerbepflichtig! Soll Ausnahmen bei bestimmten Grenzen geben bzw. wenn die Sache einmalig ist.
Und… das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum fehlt auf dem Rechnungsvordruck. Muss nicht immer drauf sein, gibt auch wieder bestimmte Grenzen etc., aber z.B. bei GmbHs als Empfänger muss es drauf sein.
Interessant. Ich habe mal vor etwa einem Jahr für ein KMU auch so eine Rechnungsvorlage erstellt. Sieht in etwa gleich aus wie diese hier nur dass (für ihn) relevante Daten nicht fehlen (wie schon manche hier angedeutet haben), eben angepasst auf die Firma.
Das schönste daran war ja zu wissen, dass ich mit einer kleinen Formatvorlage dem Inhaber gross geholfen habe, damit alle Rechnungen gleich aussehen und keine Berechnungsfehler mehr enthalten sollte ;)
Er benutzt dies heute noch, sowie viele andere Vorlagen die ich ihm gemacht habe. Nun sieht es bei ihm dank nem Corporatedesign nochmals alles professioneller aus!
Zur Anmerkung: er hat 0 PC und Office Erfahrung. Und wie er es davor gemacht habt wollt ihr lieber nicht wissen!
@Tanja:
Das Ganze scheint ja doch noch recht gefährlich was man erwähnen muss und was nicht.
Da kann ich noch einiges von euch lernen :)
@CruSherFL:
Ich finde solche Vorlagen auch immer sehr praktisch, dann muss man nur noch die Details anpassen bzw. hinzufügen.
Das mit der Mahngebühr würde ich auch raus lassen ;-)
Und ja, bei Rechnungen lernt man nie aus. Vor allem wenn man bedenkt, dass sich auch immer wieder was in den Gesetzen ändert und es auch bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten und Firmen immer wieder etwas anders ist. So muss ich z.B. bei meinen Shoprechnungen das Lieferdatum extra mit drauf haben, sonst müsste ich einen extra Lieferschein ausstellen und beilegen.
Auch ich habe mir dazu einige Gedanken gemacht und habe fast alle Punkte soweit korrekt ausgefüllt. Was ich jedoch nicht drin stehen habe ist der Zahlungszeitraum, diesen werde ich noch ergänzen.
Man muss heute immer vorsichtiger sein mit der Ausstellung von Rechnungen. Immer wieder gibt es neue Vorschriften nicht nur im Steuerrecht. Am Besten man informiert sich rechtzeitig bevor es zu spät ist. Bin aktuell auch daran gewisse Dinge bei mir umzustellen.
@Andy:
Das Ganze wird bestimmt nicht einfacher. Daher ist es sicher nicht schlecht wenn man sich bei so Sachen vorher nochmals bei einem Rechtsexperten genauer erkundigt.
In Deutschland wird auf Rechnungen neben Firmenanschrift und Vor– und Zuname des Inhabers (bei Einzelunternehmen) bzw. des Geschäftsführers (bei Personen– und Kapitalgesellschaften) die USt.IdNr. benötigt. Ist man ein lt. Gesetz ein Kleingewerbetreibender und ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (also auch keine Einnahme von USt.), sollte dies auf der Rechnung auch vermerkt sein. Das gibt dem Rechnungsempfänger auch gleich den Überblick, dass bei der Rechnung die USt. vergessen wurde bzw. nicht vergessen wurde. ;-)
Ansonsten Leistungs-/Lieferzeitraum (Monat ist ausreichend). Bei Zahlungszielen sollte, wie schon erwähnt, immer das Datum angegeben werden, um evtl. Verzugszinsen ab diesem Datum geltend machen zu können. Bei sofortiger Zahlung kann dies mit angegeben werden, z.B. «Zahlbar sofort, ohne Abzug». «Ohne Abzug» erklärt dem Rechnungsempfänger, dass er kein Skonto abziehen darf, auch wenn die Rechnung sofort beglichen wird.
Liebe Anne,
die Ust.IdNr. muss nur auf Rechnungen angegeben werden, wenn Innergemeinschaftlicher– und Drittlanderwerb vorliegt. Wichtig ist das innerhalb Deutschlands die Steuernummer auf der Rechnung vermerkt ist. Besser Nachzulesen im § 14 UstG. Es ist auch nicht richtig das bei Personen und Kapitalgesellschaften der Geschäftsführer genannt werden muss. In der Fußzeile oder Kopfzeile gern aber nicht im Adressfeld.
Das ist ein Thema wo man Wochen Diskutieren könnte.
So viel Blödsinn habe ich selten gelesen. Eine Privatperson kann eine Rg. schreiben, z.B. für’s EU-Ausland. Ich arbeite nebenher im Ausland und muss für diese Firma am Ende des Jahres eine Rg. schreiben. Allerdings muss ich vorab beim Deutschen Finanzamt eine Bescheinigung einholen, dass ich in Deutschland Steuern bezahle, die ich dem für die Firma zuständigen Steuerberater im Ausland zukommen lassen. Somit kann ich bis zu 5000,– Euro pro Jahr im Ausland dazu verdienen.